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Leistung

Feuerwehr­einsatz­pläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095, wie sie in Baugenehmigungen oder von der Feuerwehr gefordert werden. Sie sind alle zwei Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen.

Flamme aus dem Logo der Brandschutz Stettberger GmbH

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden in Baugenehmigungen oder von Feuerwehren gefordert.

Die Feuerwehrpläne werden auch Feuerwehreinsatzpläne genannt, da sie der Feuerwehr im Schadensfall die Örtlichkeiten übersichtlicher darstellen.

In diese Pläne müssen alle feuerwehrrelevanten Dinge eingearbeitet werden wie z.B. Lage der Gebäude, Stockwerke, besondere Gefahren, RWA-Anlagen, Rettungswege, Rettungsfenster, befahrbare Flächen, Löschwasserentnahme usw.

Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.