Leistung
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir übernehmen für Ihren Betrieb die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Begehung.
Leistung
Wir übernehmen für Ihren Betrieb die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Begehung.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie die Betreuung im Einzelnen aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 je nach Betriebsgröße und Gefährdung. Viele Betriebe übertragen diese Aufgabe an eine externe Fachkraft.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Dazu gehören zum Beispiel:
Viele Themen der Arbeitssicherheit hängen eng mit dem Brandschutz zusammen, etwa Rettungswege, Unterweisungen oder die Gefährdungsbeurteilung. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verbinden wir beides und sind Ihr regionaler Ansprechpartner.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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