Leistung
Brandschutzklappen
Regelmäßige, fachgerechte Wartung von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen. Staub und Feuchtigkeit können ihre Funktion sonst stark beeinträchtigen.
Leistung
Regelmäßige, fachgerechte Wartung von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen. Staub und Feuchtigkeit können ihre Funktion sonst stark beeinträchtigen.
Die Wartung von Brandschutzklappen wird vom Gesetzgeber gefordert. Diese unter Umständen lebensrettende Aufgabe erfordert entsprechendes Fachwissen und Erfahrung. Wer der Pflicht regelmäßig nachkommt, muss dabei eine Reihe von Punkten beachten.
Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Wenn sie im Brandfall versagen, kann das fatale Folgen haben und Menschenleben kosten. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen in bestimmten Abständen regelmäßig gewartet werden.
Für die Wartung von Brandschutzklappen und die Instandhaltung ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Betreiber verantwortlich. Zu den wiederkehrenden Aufgaben zählen die
Wiederkehrende Prüfungen für Brandschutzklappen müssen durch einen anerkannten Sachverständigen oder Sachkundigen ausgeführt werden. Unter extremen Betriebsbedingungen, wie z.B. hohe Staub- oder Schmutzbelastung, können kürzere Wartungsintervalle notwendig sein.
In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und in den Prüfgrundsätzen zur Prüfung technischer Anlagen sind die Wartungsintervalle festgelegt.
Für Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 muss gemäß Liste der Technischen Baubestimmungen Teil 2 die Überprüfung unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 erfolgen. Dies geschieht in Verbindung mit DIN 31051. Der Eigentümer der Lüftungsanlage ist dafür verantwortlich, die Wartung rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Ergeben zwei im Abstand von sechs Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die Brandschutzklappe nur in jährlichem Abstand überprüft zu werden.
Sowohl in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als auch in den Prüfgrundsätzen zur Prüfung technischer Anlagen sind die Wartungsintervalle festgelegt.
Die Wartungen der Brandschutzklappen können entfallen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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