Leistung
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Leistung
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie die Betreuung im Einzelnen aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 je nach Betriebsgröße und Gefährdung. Viele Betriebe übertragen diese Aufgabe an eine externe Fachkraft.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Dazu gehören zum Beispiel:
Viele Themen der Arbeitssicherheit hängen eng mit dem Brandschutz zusammen, etwa Rettungswege, Unterweisungen oder die Gefährdungsbeurteilung. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für den Brandschutz und alle Fragen dazu sind wir Ihr regionaler Ansprechpartner.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne.