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Leistung

Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Flamme aus dem Logo der Brandschutz Stettberger GmbH

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie die Betreuung im Einzelnen aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 je nach Betriebsgröße und Gefährdung. Viele Betriebe übertragen diese Aufgabe an eine externe Fachkraft.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Begehung der Arbeitsplätze und Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln
  • Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss, sofern vorhanden

Arbeitssicherheit und Brandschutz gemeinsam

Viele Themen der Arbeitssicherheit hängen eng mit dem Brandschutz zusammen, etwa Rettungswege, Unterweisungen oder die Gefährdungsbeurteilung. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für den Brandschutz und alle Fragen dazu sind wir Ihr regionaler Ansprechpartner.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.